01Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 11. Oktober 2026
B2B und Vertragspartner
Vertragspartner ist Maximilian Bossow, Geschäftsbezeichnung Vonaxe, Bonnaskenplatz 6, 03044 Cottbus. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Diese Bedingungen gelten, wenn sie bei Vertragsschluss vereinbart wurden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Bestehende Verträge werden durch die Veröffentlichung einer neuen Fassung nicht nachträglich geändert.
Anfrage, Konzept und Vertragsschluss
Eine Kontaktanfrage oder die Buchung eines Erstgesprächs begründet für sich keine kostenpflichtige Beauftragung. Das angebotene kostenlose Konzept ist ohne Kaufpflicht; Umfang und Bereitstellung werden vorab abgestimmt. Lehnt der Interessent die Umsetzung ab, entsteht dadurch keine Vergütungspflicht für das als kostenlos angebotene Konzept.
Ein kostenpflichtiger Auftrag setzt eine Einigung über Leistung und Vergütung voraus, etwa durch Annahme eines konkreten Angebots per E-Mail. Websiteangaben sind keine Zusage, jede beliebige Anfrage ohne vorherige Abstimmung zu übernehmen. Die Bestätigung des Eingangs einer Anfrage ist keine Auftragsannahme.
Leistungsumfang, Preise und Termine
Leistungen, Liefergegenstände, Fristen, Vergütung, Zahlungsplan sowie gegebenenfalls Wartung oder Hosting richten sich nach dem konkreten Angebot. Gegenüber Unternehmern genannte Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
Zusatzleistungen und Änderungen werden vor ihrer kostenpflichtigen Ausführung mit Aufwand und Vergütung abgestimmt. Ohne abweichende wirksame Vereinbarung gelten die gesetzlichen Regeln zur Fälligkeit, Abnahme und Kündigung. Schweigen auf einen Entwurf wird nicht allein aufgrund dieser AGB als Abnahme gewertet.
Konkrete Anfragezahlen, Rankings, Umsätze und rechtliche Beanstandungsfreiheit werden nicht allgemein garantiert. Vereinbarte Qualitätsmerkmale und gesetzliche Mängelrechte bleiben davon unberührt.
Mitwirkung und Rechte an Inhalten
Beide Parteien stimmen benötigte Informationen, Materialien, Zugänge und Rückmeldungen rechtzeitig ab. Verzögerungen und ihre Auswirkungen werden mitgeteilt und angemessen berücksichtigt. Zusätzliche Kosten entstehen nicht allein durch eine pauschale Klausel, sondern nach Vereinbarung oder den gesetzlichen Voraussetzungen.
Für Inhalte, die der Auftraggeber liefert oder freigibt, ist er verantwortlich. Dazu zählen Texte, Bilder, Videos, Logos, Kundenstimmen, Preisangaben und Rechtstexte. Er sichert zu, dass er an gelieferten Inhalten die nötigen Nutzungsrechte hat und dass abgebildete Personen in die Veröffentlichung eingewilligt haben. Wird Vonaxe wegen solcher Inhalte von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber Vonaxe frei, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
Vor dem Go-live prüft der Auftraggeber alle Texte, Bilder und Rechtstexte der Website und gibt sie in Textform frei, etwa per E-Mail oder Messenger. Vonaxe schaltet die Website erst nach dieser Freigabe frei.
Nutzungsrechte an der beauftragten Arbeit, Quellcode, Bearbeitungsmöglichkeiten sowie Drittanbieter-Lizenzen werden im Angebot festgehalten. Ein kostenloses Konzept darf zur internen Prüfung und Entscheidung aufbewahrt werden; eine Veröffentlichung oder kommerzielle Umsetzung erfordert die dafür vereinbarten Nutzungsrechte. Zwingende gesetzliche Nutzungsbefugnisse bleiben unberührt.
Kundenname, Logo, Bilder, Stimmen und Projektergebnisse werden nur mit einer dafür geeigneten Berechtigung als Referenz veröffentlicht. Eine Beauftragung gilt nicht automatisch als Werbefreigabe.
Rechtstexte und rechtliche Prüfung
Vonaxe ist eine Webagentur und keine Rechtsanwaltskanzlei und erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 RDG, auch nicht als Nebenleistung.
Impressum, Datenschutzerklärung, Texte zur Einwilligung, eigene Geschäftsbedingungen und vergleichbare Pflichttexte (Rechtstexte) stammen von einer Rechtsanwältin, einem Rechtsanwalt oder aus einem anwaltlich gepflegten Generator. Auf Wunsch richtet Vonaxe die Rechtstexte mit einem solchen Generator ein. Die Angaben zu seinem Betrieb macht und prüft der Auftraggeber, die technischen Angaben stammen aus dem Technik-Datenblatt.
Vonaxe schreibt keine eigenen Rechtstexte und prüft Rechtstexte nicht auf ihre Rechtmäßigkeit, auch nicht im Rahmen einer Betreuung. Für Inhalt und Aktualität der Rechtstexte ist der Auftraggeber verantwortlich.
Vor dem Go-live übergibt Vonaxe ein Technik-Datenblatt mit allen eingesetzten Diensten, Speichern, Formularen und Empfängern. Ändert Vonaxe später etwas daran, teilt Vonaxe das vorher in Textform mit.
Ob Inhalte und Werbeaussagen den für den Auftraggeber geltenden Regeln entsprechen, etwa Heilmittelwerberecht oder Berufsrecht, beurteilt der Auftraggeber. Fällt Vonaxe ein offensichtlicher Verstoß auf, weist Vonaxe darauf hin.
Mängel, Haftung und Laufzeit
Vonaxe haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Vonaxe nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst möglich macht und auf die der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Mängelrechte; diese Bedingungen verkürzen keine gesetzlichen Verjährungsfristen.
Laufzeiten und Kündigungsfristen laufender Leistungen werden im jeweiligen Angebot gesondert vereinbart. Diese AGB begründen für sich weder ein Abonnement noch eine automatische Vertragsverlängerung. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Vertraulichkeit und Datenschutz
Vertrauliche Projektinformationen werden nur für die vereinbarte Zusammenarbeit genutzt. Soweit personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden sollen, sind vor Beginn die erforderlichen Regelungen nach Art. 28 DSGVO zu treffen. Diese AGB ersetzen keinen Auftragsverarbeitungsvertrag.
Die Datenschutzerklärung beschreibt die Verarbeitung bei Nutzung dieser Website und bei Anfragen. Ihre Kenntnisnahme ist keine Einwilligung in zusätzliche Werbung.
Schlussregelungen
Es gilt deutsches Recht. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt. Ein ausschließlicher Gerichtsstand Cottbus gilt nur, soweit dies wirksam vereinbart werden darf, insbesondere gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Textform, etwa E-Mail, genügt für vertragliche Mitteilungen, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Der Vorrang von Individualabreden bleibt bestehen. Bei unwirksamen Klauseln gelten die gesetzlichen Folgen, insbesondere § 306 BGB; eine Ersetzung durch eine wirtschaftlich möglichst ähnliche Klausel wird nicht fingiert.
Die deutsche und englische Fassung geben denselben Regelungsinhalt wieder.